Brakel (red). Eine 88-jährige Frau aus Brakel ist am Donnerstag, 29.06.2017, gegen 14.30 Uhr, von einer unbekannten Person telefonisch kontaktiert worden. In diesem Telefonat versuchte der Mann das Vertrauen der Frau zu gewinnen und gab sich als ihr ältester Enkel aus. Er würde für den Kauf eine Wohnung noch 25.000 Euro benötigen und bat die vermeintliche Großmutter ihm das Geld vorzustrecken. Obwohl der Anrufer sehr gewandt und hartnäckig war und im Verlauf des Gesprächs versuchte weitere Informationen über die finanziellen Verhältnisse zu erlangen, ging die Frau nicht auf das Gespräch ein. Sie beendete das Telefonat.
Kurz darauf rief der angebliche Enkel noch zweimal zurück. Auch hier beendete die Frau die Gespräche und informierte ihren Sohn über den Vorfall. Immer wieder rufen Betrüger ältere Menschen unter dem Vorwand an, Verwandte (meistens Enkel oder Neffe) oder gute Bekannte zu sein. Dann täuschen sie einen finanziellen Engpass vor und bitten um hohe Bargeldbeträge, weil sie das Geld sofort aufgrund einer Notlage (z. B. nach einem Autounfall) oder für den Kauf einer Immobilie benötigen. In zahlreichen Fällen heben die älteren Opfer nach solchen Gesprächen hohe Geldbeträge von ihrem Konto ab, "um dem vermeintlichen Enkel oder anderen Verwandten bzw. Bekannten zu helfen".
Die Polizei empfiehlt den Angehörigen oder nahe stehenden Personen von älteren Menschen: Um ältere Menschen zu schützen, sprechen Sie mit ihnen über die Methoden der Trickbetrüger. Wenn Sie selbst angerufen werden: -Seien Sie misstrauisch, wenn Sie jemand telefonisch um Geld bittet. -Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald ihr Gesprächspartner, z.B. oft ein angeblicher Enkel, Geld von ihnen fordert! -Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist. - Rufen Sie ihn zurück! -Übergeben Sie niemals Geld an Ihnen unbekannte Personen. -Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110 -Wenden Sie sich auf jeden Fall an die Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind und erstatten Sie eine Anzeige. -Bei Fragen helfen Ihnen die im Opferschutz besonders geschulten Beamtinnen und Beamte Ihrer örtlichen Polizei gerne!