Bad Driburg (red). Die Ermittlungen der Kriminalpolizei haben ergeben, dass der Mann, der in Bad Driburg Kinder angesprochen hatte, keine strafbaren Handlungen begangen hat. Gleichwohl wurde der Mann im Rahmen polizeilichen Ermittlungen erkennungsdienstlich behandelt. Weiter wurde ihm im Rahmen einer Gefährderansprache unmissverständlich verdeutlicht, dass er dieses Ansprechen von Kindern zukünftig zu unterlassen hat und er durch sein Verhalten in den polizeilichen Fokus gerückt ist.
Nach gesicherten polizeilichen Erkenntnissen, befindet sich der Mann derzeit nicht in der Region. Wenn Fremde Kinder ansprechen, sorgt das bei Eltern verständlicherweise für große Verunsicherung und Unruhe. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang Meldungen nicht einfach ungeprüft weiterzuleiten.
Der Grat zwischen Informationen zur Sensibilisierung der Kinder und ihrer Einschüchterung ist schmal. „Es ist wichtig, dass Sie, wenn Ihnen ein Kind derartiges erzählt, besonnen und überlegt reagieren. Eine ‚Informationsverbreitung‘ beispielsweise über Social Media Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp ist häufig kontraproduktiv und führt zu einer Vielzahl von ‚Fehlmeldungen‘, die die Ermittlungsarbeiten der Polizei behindern und erschweren können“, so die Polizei.
„Sollte Ihr Kind Ihnen schildern, dass es von einer fremden Person angesprochen wurde, rufen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können. Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt. Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.“