Bad Driburg (red). Einen 15-jährigen Fahrer eines Motorrollers konnte die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der "Ostenfeldmark" in Fahrtrichtung Herste stoppen. Bei der Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass der Jugendliche keine erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen des Motorrollers besaß. Zudem bestand kein Versicherungsschutz für den Roller. Am Fahrzeug war ein blaues Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2003 montiert. Die Weiterfahrt wurde untersagt, ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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Rollerfahrer ohne Führerschein und mit altem Versicherungskennzeichen unterwegs
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