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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
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Düsseldorf (red). Die Landesregierung untermauert ihr finanzielles Engagement für die jüdischen Gemeinden: 3,4 Millionen Euro werden in 2020 für „Neubaumaßnahmen nebst Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen“ bereitgestellt.

„Die finanzielle Förderung ist Ausdruck der Verbundenheit, die die Landesregierung zu den jüdischen Gemeinden unterhält. Wir freuen uns, dass heute jüdisches Leben mit neuen Gemeindezentren und Synagogen sichtbar in unserem Land vertreten ist und Heimat findet“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. „Die Unterstützung der jüdischen Gemeinden ist zugleich Ausdruck der Wertschätzung und Solidarität, die uns mit den jüdischen Verbänden verbindet.“ Über die Verteilung der Mittel untereinander entscheiden die Empfänger selbst. Sie müssen mittels eines Testats eines Wirtschaftsprüfers die korrekte Verwendung der Gelder belegen.

Michael Rubinstein, Geschäftsführer des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein und Koordinator für die Mittelverwendung, unterstreicht die Bedeutung der finanziellen Unterstützung: „Die Förderung durch das Land ist Ausdruck der Verbundenheit mit uns. Dafür sind wir dankbar, denn die Modernisierungen und Neubauten ermöglichen es, dem vielfältigen jüdischen Leben in Nordrhein-Westfalen erweiterte beziehungsweise neue Möglichkeiten zu eröffnen.“

Von Aachen bis Unna reicht die Liste der rund 40 Projekte. Konkret wurden beziehungsweise werden jüdische Gemeindezentren saniert und ausgebaut, aber auch der Umbau einer ehemaligen Kirche in eine Synagoge mit Gemeindezentrum gefördert.

Hintergrund

Die Unterstützung des jüdischen Glaubens hat Tradition. Bereits 1992 wurde zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Verbänden ein Vertrag geschlossen, mit dem sich das Land verpflichtet, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. 2017 wurde der fünfte Änderungsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband Jüdischer Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen Gemeinde Köln sowie dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Seitdem stehen Mittel des Landes bereit, um jüdische Einrichtungen zu renovieren oder neu zu errichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages im Jahr 2028 um je 200.000 Euro bis zur Höchstfördersumme von fünf Millionen Euro. Unabhängig davon stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung weiterhin Mittel für die baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen bereit.

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