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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
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NRW (red). Um für die Hochschulen und die Studierenden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu schaffen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits Mitte April eine Rechtsverordnung zur Aufrechterhaltung des Lehr- und Studienbetriebs erlassen. Diese Rechtsverordnung regelt unter anderem, dass sich in Corona-Zeiten die individualisierte Regelstudienzeit der eingeschriebenen Studierenden um ein Semester erhöht.

Diese Entscheidung wirkt sich auch positiv auf die Dauer des BAföG-Bezugs aus, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung jetzt bestätigt hat: So geht mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit um ein Semester auch eine Verlängerung der BAföG-Höchstbezugsdauer um ein Semester einher. Dies ist möglich, da das BAföG bei der Förderungshöchstdauer an das jeweilige Landesrecht anknüpft. Derzeit ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland in Deutschland mit einer derartigen Regelung. 

„Studieren in Zeiten von Corona erfordert von den Studierenden besondere Flexibilität und Anpassungsbereitschaft. Es ist das Ziel der Landesregierung, dass den Studierenden aus dieser Situation keine Nachteile entstehen sollen. Umso mehr freut es mich, dass es uns mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit gelungen ist, dass die Studierenden nun auch länger BAföG beziehen können. Nordrhein-Westfalen nimmt hier aktuell bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Dennoch unterstützen wir die Bemühungen auf Länderebene, für alle Studierenden zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, wird die staatliche Unterstützung der Ausbildung von Schülern und Studierenden in Deutschland geregelt. Es trat 1971 erstmals in Kraft. Auf der Webseite: www.bafög.de können Studierende prüfen, ob sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung besitzen.

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