Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Im Kreis Höxter kommen weniger Kinder auf die Welt. Im Jahr 2021 wurden 1.230 Babys geboren. Das waren 2,3 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor (1.259). Das geht aus aktuellen Zahlen des Landesbetriebes IT.NRW hervor. Die AOK NordWest weist darauf hin, dass werdende Mütter im Kreis Höxter während der Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Die Leistung wurde in 2020 allein für AOK-Mitglieder im Kreis Höxter in 234 Fällen gezahlt. Im Vorjahr waren es 173 Fälle.

„Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird. Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraus-setzungen auch eine Haushaltshilfe.

Foto: AOK/hfr

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255