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Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). An keinem anderen Tag des Jahres werden so viele gute Vorsätze gefasst wie am ersten. Abnehmen ist dabei ein häufiges Ziel. Verlockend klingen leichte Wege zum Wunschgewicht, etwa mit Pulvern und Pillen die Fettverbrennung anzukurbeln. Doch dauerhaft abnehmen kann man damit alleine nicht. „Manche Mittel schaden sogar“, sagt die Verbraucherzentrale NRW.

Irrtum eins: Die angebotenen Mittel sind gut geprüft

Meist handelt es sich bei den angepriesenen Pulvern oder Pillen um Nahrungsergänzungsmittel – also um Lebensmittel, die die normale Nahrung nur ergänzen können. Es sind keine Heil- oder Arzneimittel, und sie werden mit nur wenigen Angaben angemeldet, nicht zugelassen. Auch eine Bezeichnung als „natürlich“ oder „rein pflanzlich“ ist kein Gütesiegel. Denn der Begriff ist für Vitamine und Mineralstoffe rechtlich nicht geschützt. Zudem können auch natürliche Produkte unerwünschte Wirkungen haben. Gerade in angeblich ganz natürlichen Schlankheitsmitteln aus Internetshops werden häufiger illegale Arzneisubstanzen gefunden, teilweise sogar verbotene krebserregende Stoffe.

Irrtum zwei: Entwässerungsmittel oder Appetithemmer sind ein leichter Weg zum Gewichtsverlust

Tatsächlich kann man durch Entwässerung schnell an Gewicht verlieren. Aber das ist kein Fettabbau – und teilweise gesundheitsgefährdend. Ebenso problematisch sind Appetithemmer. So können Präparate mit Quell- und Ballaststoffen wie Glucomannan aus der Konjak-Wurzel zu einem Darm-verschluss führen, wenn man nicht genug trinkt. Solche Mittel machen zwar tatsächlich satt, aber nach dem Absetzen der Präparate droht wegen der Gewöhnung ein Hunger auf große Portionen und damit ein Jo-Jo-Effekt. Wichtig wäre, die Mittel langsam auszuschleichen und durch ballaststoffreiche Gemüse und Getreide zu ersetzen.

Irrtum drei: Fertiggetränke taugen als Komplettmahlzeit

Diät-Shakes aus Pulvern gemischt als ganze Mahlzeit – das hört sich viel einfacher an als aufwändige Gemüsegerichte zu kochen. Doch der Körper braucht mehr als das, was in solchen Mischungen enthalten ist. Wenn alle Mahlzeiten durch solche Pulver ersetzt werden sollen, ist deshalb der Warnhinweis Pflicht „Darf ohne ärztlichen Rat nicht länger als drei Wochen verwendet werden“. Besser ist es, kurze Zeit nur eine Hauptmahlzeit dadurch zu ersetzen. Der Ersatz liefert dann nur 200-400 kcal statt der normalen 700-800 kcal einer Hauptmahlzeit. Dieser Einstieg in die Gewichtsabnahme funktioniert aber nur, wenn auch sonst kalorienärmer gegessen wird.

Irrtum vier: Fatburner sind unbedenklich

Gerade sogenannte Fatburner enthalten häufig eine Vielzahl von Pflanzenextrakten, die in dieser Mischung auch bei niedriger Dosierung zu unerwarteten und unerwünschten Wirkungen führen können, vor allem auf das Herz-Kreislauf-System. Möglich sind auch Wechselwirkungen mit Medikamenten. Je höher der Anteil des entsprechenden Stoffes, umso höher ist das Risiko der Produkte. Vor allem von Produkten ohne Mengenangaben in der Zutatenliste ist abzuraten. Es kann zu Bluthochdruck und Herzrasen kommen, bis hin zu Herzinfarkten. Das früher in Fatburnern oft verwendete Ephedrin (Ephedra-Kraut) ist deswegen seit einigen Jahren in Europa und den USA verboten. Dafür ist heute oft das ähnlich wirkende Synephrin aus Bitterorange (Citrus aurantium) enthalten und ebenfalls problematisch.

Irrtum fünf: Nahrungsergänzungsmittel sind kalorienarm

Gerade Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform können viele Kalorien und eine ganze Menge Zucker liefern. Da Kalorien- oder Zuckerangaben für Nahrungsergänzungsmittel aber nicht vorgeschrieben sind, können Verbraucher:innen falsche Erwartungen haben. Erkennbar ist ein hoher Zuckergehalt, wenn Begriffe wie Maltodextrin oder Zucker am Anfang der Zutatenliste stehen.

Fazit: Ohne die Einschränkung der Kalorienzufuhr funktioniert Abnehmen nicht. Wer nachhaltig Gewicht reduzieren will, braucht eine Ernährungsum-stellung, mehr Bewegung, ausreichend Schlaf und Entspannung.

Weiterführende Links:

Mehr zum Thema Abnehmen mit Nahrungsergän-zungsmitteln bietet die Verbraucherzentrale NRW hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/32629

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