Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Ambulante Pflegedienste sind eine große Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Denn die Unterstützung ermöglicht es, im Krankheits- und Pflegefall zu Hause zu bleiben. Pflegedienste helfen bei der Körperpflege, bei Behandlungspflege wie Blutzucker messen oder Verbände anlegen, bei hauswirtschaftlicher Versorgung oder bei der Betreuung, kommen etwa zum Vorlesen oder Spazieren gehen. Viele Kosten übernimmt die Kranken- oder Pflegeversicherung. Trotzdem sollte man die Abrechnung gut prüfen. Die Verbraucherzentrale mobil & digital im Kreis Höxter erklärt, worauf es dabei ankommt.

Nicht verbrauchte Pflegesachleistung auszahlen lassen

Am Monatsende rechnen die Anbieter die erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse über die sogenannten Pflegesachleistungen ab. Damit der Pflegedienst nur das in Rechnung stellt, was er auch getan hat, muss er sich die Leistungen auf einem Leistungsnachweis quittieren lassen. Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige erhalten daher monatlich eine Liste der erbrachten Leistungen, die unterschrieben werden muss. Oftmals nehmen sich die Betroffenen nicht die erforderliche Zeit oder sind nicht in der Lage, diese Liste zu prüfen. Es lohnt sich aber zu schauen, ob Abrechnung und tatsächliche Leistung übereinstimmen. Denn Kosten, die den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen, müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. Sollte für den Pflegedienst dagegen nicht die volle Höhe der Pflegesachleistung verbraucht sein, können Pflegebedürftige den Rest anders nutzen und sich die Summe zum Beispiel als Pflegegeld auszahlen lassen.

Trotz Abtretungserklärung die Kontrolle behalten

Die Abrechnung ist für viele Betroffene kompliziert. Pflegedienste rechnen nach sogenannten Leistungskomplexen ab, die für Laien nur schwer zu verstehen sind. Noch undurchsichtiger wird es, wenn der Pflegedienst gleichzeitig andere Tätigkeiten wie zum Beispiel Entlastungsleistungen abrechnet. Hierfür stehen dem Pflegebedürftigen 125 Euro monatlich zur Verfügung. Einige Pflegedienste lassen sich eine Abtretungserklärung unterschreiben. Aufgrund dieser Abtretungserklärung kann der Pflegedienst direkt bei der Pflegekasse abrechnen. Dieses Verfahren erleichtert den bürokratischen Aufwand. Aber Vorsicht: Mit der Abtretungserklärung gibt man auch viele Einflussmöglichkeiten ab. Die Versicherten sollten sich regelmäßig bei der Pflegekasse erkundigen, wie hoch ihr Anspruch noch ist.

Weitere Leistungen nutzen

Pflegesachleistungen können laut Gesetz nur von geeigneten Pflegekräften erbracht werden, die Versorgungsverträge mit der Pflegekasse abgeschlossen haben. Den Vertrag über Art, Inhalt und Umfang der Pflegeleistung schließen ambulante Pflegedienste mit den Pflegebedürftigen ab. Wer mehr Unterstützung braucht, kann parallel Pflegehilfsmittel beantragen oder einen Zuschuss für einen Wohnungsumbau. Auch eine Kurzzeit-, Tages oder Nachtpflege ist möglich.

Weiterführende Infos und Links:

Hilfe bei der Prüfung der Abrechnung eines Pflegedienstes oder bei anderen rechtlichen Problemen im Rahmen der Pflege bietet die Pflegerechtsberatung über das landesweite Servicecenter der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/node/1454

Überblick über die Leistungen für die Pflege zu Hause: www.verbraucherzentrale.nrw/node/64399

Foto: Verbraucherzentrale

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255