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Freitag, 17. April 2026 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Nach einem Dialog mit Eltern, kommunalen Spitzenverbänden, kirchlichen und freien Trägern sowie Gewerkschaften hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf den Weg gebracht. Ziel der Anpassungen ist es, mehr Verlässlichkeit, Qualität und Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung zu erreichen. Familienministerin Verena Schäffer stellte die geplanten Änderungen am Mittwoch vor. Die schwarz-grünen Regierungsfraktionen wollen diese als Änderungsantrag in den Landtag einbringen.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken begrüßt die geplanten Anpassungen und betont deren Bedeutung für Familien und Einrichtungen im Kreis Höxter. „Die Familien im Kreis Höxter brauchen keine starren Vorschriften, sie brauchen Verlässlichkeit. Die heute vorgestellten Anpassungen am KiBiz sind deshalb ein starkes Signal für unsere Kitas, für die Eltern, für die Träger und für die Beschäftigten, die jeden Tag Großartiges leisten.“

Mehr Flexibilität bei Gruppengrößen

Ein zentraler Bestandteil der Reform betrifft die Regelungen zu Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen. Künftig bleibt eine Überschreitung um maximal zwei Kinder weiterhin möglich, sofern ausreichend Personal zur Verfügung steht. Zusätzlich sollen Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, bis zu zwei weitere Kinder befristet für maximal sechs Wochen im Jahr aufzunehmen, um kurzfristige Engpässe und Schließungen zu vermeiden.

Gerade kleinere Einrichtungen im ländlichen Raum könnten davon profitieren. Gleichzeitig wird die Genehmigungspflicht für solche Maßnahmen abgeschafft, während eine Anzeigepflicht bestehen bleibt.

Entlastung durch Kita-Helfer

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der dauerhaften Verankerung des Kita-Helfer-Programms im KiBiz. Dieses soll das pädagogische Personal entlasten und künftig allen Einrichtungen im Kreis Höxter zugutekommen – unabhängig von ihrer Größe. Durch pauschale Förderbeträge erhalten auch kleinere Kitas Zugang zu Unterstützung. Pro Einrichtung ist eine Förderung in Höhe von 16.200 Euro vorgesehen.

Anpassungen bei Betreuungszeiten und Sprachförderung

Zusätzlich sieht die Reform die Einführung von Kern- und Randzeiten vor. Träger sollen dadurch flexibler auf die Auslastung reagieren und den Einsatz von Fach- und Ergänzungskräften besser steuern können. Die Kernzeiten sollen dabei auf 35 Stunden pro Woche ausgeweitet werden.

Auch die Sprachförderung wird gestärkt: Für sogenannte plusKitas sind zusätzliche Mittel vorgesehen. Pro Einrichtung sollen rund 15.000 Euro mehr bereitgestellt werden. Insgesamt fließen damit etwa 46 Millionen Euro zusätzlich in die sprachliche Bildung von Kindern.

Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für Kitas, Familien und Beschäftigte nachhaltig zu verbessern und zugleich mehr Stabilität in den Alltag der Einrichtungen zu bringen.

Foto: Goeken

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