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Freitag, 20. September 2024 Mediadaten
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Bad Driburg (r). GRÜNE kritisieren: Betriebsausschuss soll Auftrag vergeben, ohne Mitbewerber zu hören

"Wer ist verantwortlich? - Das ist ein beispielloser Vorgang: der Betriebsausschuss soll in seiner Sitzung am 18. September einen lukrativen Auftrag an die WWE vergeben, ohne dass der Mitbewerber sich vorstellen kann.

Hintergrund: die Verwertung des Klärschlamms muss neu geregelt werden. Die wichtigste Komponente ist hierbei die Rückgewinnung des enthaltenen Phosphats, ein volkswirtschaftlich überaus wichtiger Stoff. Es gibt auf dem lukrativen Markt zwei Anbieter, die in Frage kommen: die Klärschlammkooperation der Städte und Gemeinden in OWL und die WWE, eigentlich Energieversorger. Die WWE drängt seit einigen Monaten aggressiv auf den Markt und versucht u. a. mit großen Zeitungsanzeigen von ihrem Konzept zu überzeugen.

Die GRÜNEN im Rat Bad Driburg sind der Meinung, wenn es zwei Anbieter gibt, ist es selbstverständlich unerlässlich auch beiden Bewerbern die Möglichkeit zur Vorstellung zu geben, um im Sinne des Abwasserwerkes und der Bürgerschaft eine ausgewogene Beurteilung des aktuellen Standes der Angebote beider Bewerber abgeben zu können. Dies gebietet schon die Fairness.

"Wettbewerb funktioniert eben nur, wenn er fair ist." so Bernd Blome und Martina Denkner, die beide für die GRÜNEN im zuständigen Betriebsausschuss mitarbeiten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Ausschussvorsitzende Wolfgang Jando oder die Verwaltung des Abwasserwerks hier von der bisher geübten Praxis abweichen.

Die GRÜNEN im Rat Bad Driburg haben daher beantragt, dass sich die Klärschlammkooperation OWL ebenfalls im Betriebsausschuss vorstellen kann."

Freundliche Grüße

Martina Denkner, Fraktionssprecherin

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, Höxter News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Höxter News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

Foto: Symbolbild

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