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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Zum Bericht des zur Nichtigkeit eines Vertrages der Stadt Bad Driburg mit Markus v. Oeynhausen nehmen die GRÜNEN in Bad Driburg wie folgt Stellung: Gut, dass wenigsten der kleinere der beiden fatalen Verträge mit Markus von Oeynhausen Sierstorpff aus der Welt ist! Was die letzten Monate aber gezeigt haben: es scheint in unserer Stadtverwaltung doch einiges im Argen zu liegen: Am 29. März beschloss der Rat mit hauchdünner Mehrheit den Vertrag über die Quellennutzung im Eggelandpark über jährlich 50.000 Euro. Einen Tag später wurde er unterzeichnet pressewirksam im Beisein der Stellvertretenden Bürgermeisterin Heinemann (CDU) und des Stellvertretenden Bürgermeisters Gehle (SPD) unterzeichnet. Zusammen mit dem unseligen Kurparkvertrag, der jedes Jahr 2 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt abzieht.

Im Laufe des April – also nach! dem Ratsbeschluss und nach! der Unterzeichnung prüft die Stadt dann das Grundbuch, also die rechtlichen Grundlagen für den Vertrag. Am 24. Und 25. April machen SPD und ÖDP eine Eingabe bei der Kommunalaufsicht. Der Kreis arbeitet schnell und fragt schon am 3. Mai bei der Stadt eine Stellungnahme ab. Am 20. Mai wird der Vertrag von der Stadt gegenüber dem Vertragspartner angefochten. Am 15. Juli ist dann die Stellungnahme des Kreises da. Und vier Wochen später wird dann der Rat über die Vorgänge unterrichtet.

Und hier beginnt der eigentliche Skandal: bereits in der Ratssitzung am 26. April hätte der Bürgermeister seiner Pflicht zur Unterrichtung des Rates nachkommen müssen. Spätestens aber in der Ratssitzung am 31. Mai (zehn Tage nach der Erklärung, dass der Vertrag gar keine Rechtsgrundlage hat). Und allerspätestens in der Ratssitzung am 28. Juni hätte Bürgermeister Deppe hier die Lage offen erklären müssen. Die GRÜNEN Bad Driburg haben beantragt, diesen Problemkomplex in der kommenden Ratssitzung am 6. September auf die Tagesordnung zu nehmen. 

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, Höxter News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Höxter News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

Foto: Symbolbild

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