Brakel (red). Städtische Abwasserwasserkanäle sind so dimensioniert, dass sie normale ortsübliche Mengen sicher aufnehmen und ableiten können. Staut sich aber beispielsweise durch ein Starkregenereignis der Misch- oder auch Schmutzwasserkanal oder durch eine Kanalverstopfung, drängt das Wasser in die Hausanschlussleitungen zurück. In solchen Fällen bewahren geeignete Rückstausicherungen Hausbesitzer davor, dass Abwasser unterhalb der Rückstauebene, also im Keller oder dem Untergeschoss aus Bodenabläufen, Toiletten oder Duschen in das Gebäude austritt. Massive Schäden am Wohneigentum können die Folge sein. Rückstauereignisse treffen die Grundstückseigentümer häufig völlig unvorbereitet. Viele Elementar-Versicherungen können Leistungen einschränken oder ganz ablehnen, wenn solch ein Schaden durch eine geeignete Rückstausicherung zu verhindern gewesen wäre. Die Rückstausicherung ist zudem in der Abwassersatzung der Abwasserbetriebe ausdrücklich gefordert.
Das Abwasserwerk der Stadt Brakel muss nach den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig das öffentliche Kanalnetz spülen. Im Zuge dieser Arbeiten kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass es zu Luftüberdruck im Hauptkanal und somit zu Rückstoßeffekten in den Hausanschlussleitungen kommt. Bei Hausanschlüssen, die entgegen der Abwasserbeseitigungssatzung ohne Kontrollschacht und zudem ohne Dachentlüftung ausgestattet sind, kann dies zur Folge haben, dass es unangenehm im Haus riecht und im schlimmsten Fall Wasser aus dem Siphon der Toilette oder dem Waschbecken gedrückt wird. Dies führt zu Verschmutzungen in den betroffenen Räumen, weshalb empfohlen wird, die Toilettendeckel geschlossen zu halten. Und auch hier hilft die Rückstausicherung.
Ferner sollte jeder Hauseigentümer prüfen, ob Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen über Lichtschächte oder Kelleraußentreppen in die Kellerräume gelangen kann. Sollte hier Handlungsbedarf bestehen, sollten die Lichtschächte und Treppenbrüstungen erhöht werden. Bei Fragen ist das Abwasserwerk der Stadt Brakel unter 05272/360-1322 erreichbar.
Foto: Verbraucherzentrale NRW