Brakel (red). Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind wichtige Bausteine der Vorsorge, die jeder für Krankheit und Todesfall geregelt haben sollte, um Angehörigen, Ärzten und Betreuern Entscheidungen in diesen Fällen zu erleichtern, abzunehmen, die Betreuung zu regeln und so den eigenen Willen kundzutun. Die Anforderungen an Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht befinden sich in einem steten Wandel, so dass alte schriftliche Niederlegungen womöglich nicht mehr gültig sind. Rechtsanwältin Frau Kähler gibt in ihrem Vortrag Einblicke in die aktuelle Rechtslage und Änderungen, um gültige Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten abfassen zu können. Der Vortrag findet am Donnerstag, den 28. September um 20.00 Uhr im Familien-und Frauenzentrum Brakel, Warburger Str. 6, statt. Vorherige Anmeldung nimmt Monika Renner unter 05272/6197 oder