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Dienstag, 19. November 2024 Mediadaten
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Brakel (red). Für alle Kinder, die vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 1. August 2023. Die Eltern sind verpflichtet, ihr schulpflichtig werdendes Kind an der Grundschule anzumelden. Die Anmeldetermine an der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Brakel (auch für den Teilstandort Hembsen) sind Montag, 17. Oktober 2022 bis Donnerstag, 20. Oktober 2022 und Montag, 24. Oktober 2022 bis Donnerstag, den 27. Oktober 2022 jeweils in der Zeit von 8 bis 17.30 Uhr nur nach Vereinbarung.

Vereinbaren Sie bitte daher einen Termin in der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Brakel (auch für den Teilstandort Hembsen), Telefon 05272/3603500 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden und melderechtlich erfasst sind, erhalten eine gesonderte Benachrichtigung über den Anmeldetermin. Die Erziehungsberechtigten, deren Kind eine besondere Förderung benötigt, sollten frühzeitig mit der für das Kind zuständigen Grundschulleitung sprechen. Dort werden Informationen über den Besuch einer Förderschule oder den Gemeinsamen Unterricht gegeben. Für alle Schulanfänger besteht die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung. Der Termin wird den Eltern durch den Gesundheitsdienst des Kreises Höxter mitgeteilt. Die Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2017 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen (Schulfähigkeit). Die vorzeitige Schulaufnahme ist bei der Schulleitung der Grundschule zu beantragen, die unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens über den Antrag entscheidet.

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