Kreis Höxter (red). Zum 01.07.2017 verändert der Bund die Weiterbildungsförderung im Rahmen der Bildungsprämie. Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung durch einen Zuschuss. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund bis zur Hälfte der Kursgebühren – höchstens jedoch 500,- Euro. Die Bundesregierung fördert nunmehr jährlich eine betriebliche Weiterbildung von Beschäftigten oder Selbständigen.
Berufstätigen steht die GfW als zugelassene Beratungsstelle für die Bildungsprämie Bund oder auch den Bildungsscheck NRW zur Verfügung. In individuellen Beratungsgesprächen kann so die optimale Fördermöglichkeit gefunden werden. Kurzinfo zum Förderprogramm: Kurzinfo zum Förderprogramm:
- 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500,- Euro)
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 20.000,- Euro Ledige
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 40.000,- Euro gemeinsam Veranlagte
- Mindestens 15 Stunden wöchentliche Erwerbstätigkeit (bei geringfügig Beschäftigten/Rentnern)
- Jährliche Förderung möglich.
Es wird empfohlen, erst die Beratung bei der GfW zu nutzen und sich anschließend beim Bildungsanbieter anzumelden. Alternative Fördermöglichkeiten, z.B. bei höherem Einkommen können ebenfalls in einem persönlichen Gespräch geprüft werden. Weiterbildungen, die bereits begonnen haben oder für die eine Kursrechnung vorliegt, können nicht mehr gefördert werden. Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Die Mitarbeiter der GfW stehen Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 05271 9743-12 zur Vereinbarung eines Termins zur Verfügung oder per E-Mail an: