Bad Driburg (jg). Rund vier Stunden dauerte die außerordentliche Ratssitzung der Stadt Bad Driburg, zu der sich die Stadtverordneten am Montagabend getroffen hatten. Thema der Sitzung war ein Vertrag zwischen der Gräflicher Park Bad Driburg GmbH und der Stadt Bad Driburg, der vonseiten des Grafen Marcus von Oeynhausen-Sierstorpff zum 31. Dezember 2018 gekündigt wurde.
Doch nach der Aufregung um die Kündigung, können die Beteiligten aufatmen. „Die Stadt Bad Driburg hat dem Gräflichen Park einen unterschriftsreifen Dienstleistungsvertrag vorgelegt und damit eine für beide Seiten faire Lösung ermöglicht, damit wir gemeinsam nachhaltig den Status als Heilbad erhalten und den Standort weiterentwickeln können“, erklärte der Geschäftsführer des Gräflichen Parks, Dirk Schäfer, per Pressemitteilung am Dienstagnachmittag.
Dienstleistungsvertrag wurde gekündigt
Zuvor hatte der Gräfliche Park den Dienstleistungsvertrag, in dem eine Aufwandsentschädigung für die Nutzung des Kurparks festgelegt ist, zum Jahresende 2018 gekündigt. Statt der aktuellen Aufwandsentschädigung in Höhe von 880.000 Euro pro Jahr für die Bereitstellung des Kurparks sollte die Stadt Bad Driburg fortan zwei Millionen Euro zahlen. Von jahrelanger Unterdeckung war die Rede.
Nach der rund vierstündigen Sitzung hatten sich die Stadtverordneten im Rathaussaal am Montagabend auf eine Interimslösung verständigt, die heute dem Grafen und dem Gräflichen Haus vorgestellt worden ist.
Im Rahmen einer für den heutigen Dienstag einberufenen Pressekonferenz vonseiten der Stadt Bad Driburg betonte Bürgermeister Burkhard Deppe, dass die Beteiligten es sich nicht leicht gemacht haben in dieser Sache.
Würde der Vertrag beispielsweise keine Fortführung finden, drohe mitunter ein Wegfall von Arbeitsplätzen und der nicht mehr mögliche Zugang zum Gräflichen Kurpark könne nachhaltige Ausmaße mit sich bringen, die die Stadt aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht nicht so einfach hinnehmen möchte, erklärte Deppe noch am Dienstagmorgen.
Ein Wegfall der Gräflichen Kliniken und demzufolge auch ein Verschließen des Kurparks sei jedoch nicht gewünscht, da neben den kulturellen Veranstaltungen auch die Kurrechte der Stadt Bad Driburg auf der Kippe stehen würden, erklärte Deppe, bevor feststand, dass die Verantwortlichen des Gräflichen Parks den Interimsvertrag als unterschriftsreif erklärten.
Deppe hoffte, dass sich sowohl Graf von Oeynhausen-Sierstorpff, als auch das Gräfliche Haus mit dem neuen Entwurf eines Interimsvertrags vorerst identifizieren können. „Vertragliche Inhalte“, betonte Burkhard Deppe, „sind nach der Gemeindeordnung nicht der Öffentlichkeit zugänglich.“ Daher werde er darauf verzichten, über Beträge zu informieren. Sicher sei aber, dass die Stadt Bad Driburg ein reges Interesse daran habe, die Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Gräflichen Haus umzusetzen.
Auch die Stadtverordneten wie Horst Verhoeven (SPD) und die weiteren Fraktionen innerhalb des Rates hätten sich mit dem Thema beschäftigt und intensive Gespräche geführt, berichtete der zweite stellvertretende Bürgermeister, Horst Verhoeven, auf Nachfrage.
Dass dies ein sehr prekäres und wichtiges Thema für die Bürgerschaft Bad Driburgs gewesen sei, zeigten nach Angaben Deppes die zahlreichen Nachfragen auf den unterschiedlichsten Veranstaltungen.
Der Wegfall von über 2.800 Arbeitsplätzen sei ein erhebliches Kriterium vonseiten der Stadt sich auf den Grafen zuzubewegen. Auch mit Verständnis sieht Bürgermeister Deppe das Handeln des Gräflichen Parks.
Denn jedes Unternehmen, wie es auch die Stadt Bad Driburg ist, müsse wirtschaftlich handeln und bereits im Jahr 2008, wo bereits Forderungen von 1,6 Millionen Euro jährlicher Zuwendungen vonseiten des Gräflichen Unternehmens genannt wurden, konnte sich auf eine Summe von 880.000 Euro geeinigt werden.
Deppe verriet jedoch, dass im Interimsvertrag verankert sei, dass die Stadt Bad Driburg Abschlagszahlungen bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit monatlich bezahlen werde. Allerdings fordere die Stadt eine jährliche Überprüfung eines unabhängigen Prüfungsorgans, um einen Jahresabschluss zu erstellen.
Sollten demnach Beiträge zu viel gezahlt worden sein, würde es laut Vertragsentwurf zu einer Rückforderung des zu viel bezahlten Betrags kommen, so Deppe.
Fotos: Jörn George