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Freitag, 15. November 2024 Mediadaten
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Bad dsriburg/NRW (red). Mit großer Sorge sieht der Landesverband der Privatkliniken in Nordrhein-Westfalen (VDPK-NRW) e.V. dem geplanten Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) entgegen. Das PpSG unterstützt Krankenhäuser und Pflegeheime richtigerweise dabei, zusätzliches Pflegepersonal einzustellen. Die Kosten dafür, bekommen Krankenhäuser und Pflegeheime von den Krankenkassen auch zusätzlich erstattet. Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels auf dem deutschen Arbeitsmarkt im Bereich der Pflege, geraten somit Pflegekräfte aus Rehabilitationskliniken verstärkt in das Visier der Krankenhäuser und Pflegeheime.

Rehabilitationskliniken können mit den Gehältern für Pflegekräfte wie sie in Krankenhäusern üblich sind, nicht mithalten. Der Grund dafür ist, dass die Preisentwicklung in Rehabilitationskliniken durch die so genannte Grundlohnrate gedeckelt ist. Schon jetzt wechseln viele Pflegekräfte aus Rehaeinrichtungen in die besser zahlenden Akut-Kliniken. Damit droht ein personeller und kaum aufzuhaltender Aderlass der Pflege in den Rehabilitationskliniken und die Rehabilitationsversorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung wird selber ein akuter sehr ernster Behandlungsfall. Während einerseits immer mehr Patientinnen und Patienten immer früher nach Schlaganfällen, Herzoperationen, Endoprothesen und Krebserkrankungen in die Rehabilitation verlegt und dort pflegerisch versorgt werden müssen, sind andererseits Rehabilitationsplätze wegen fehlender Fachkräfte schon heute schwer zu bekommen. Ohne eine Möglichkeit, Preise an stärker steigende Personalkosten anpassen zu können, wird sich der Personalmangel in den Rehabilitationskliniken daher deutlich weiter verstärken.

„Der Trend, dass Pflegekräfte in die besser bezahlten Jobs der Krankenhäuser abwandern, wird zunehmen. Die Chancen, neue Fachkräfte zu gewinnen, sind auf einem leer gefegten Arbeitsmarkt aussichtslos,“ so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken. Dringenden Handlungsbedarf sieht im Übrigen auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum PpSG vom 21.09.2018. 

Die Leidtragenden dieses politischen Versäumnisses sind die Patientinnen und Patienten sowie die rund 30.000 Pflegekräfte in Rehabilitationskliniken. „Die Bundesregierung muss gewährleisten, dass Reha-Kliniken bundesweit ihre Pflegekräfte ebenso gut bezahlen können wie Krankenhäuser. Das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz in seiner aktuellen Fassung verhindert, dass Rehabilitationskliniken im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen und auch zukünftig noch gute medizinische Reha gewährleisten können,“ betont Dr. Katharina Nebel, Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. Dem schließt sich der VDPK-NRW vorbehaltlos und mit allem Nachdruck an. Trotz zahlreicher Gespräche auf Bundes- wie auf Landesebene, negieren und ignorieren die politisch Verantwortlichen diese Tatsache und die damit verbundenen schwerwiegenden Konsequenzen. Wir halten dies für skandalös.

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