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Freitag, 15. November 2024 Mediadaten
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Das Landgericht Paderborn hat den vertraglichen Anspruch des Gräflichen Parks Bad Driburg gegenüber der Stadt Bad Driburg bestätigt.

Bad Driburg (red). „Das Landgericht Paderborn hat heute in einem Urkundenprozess den vertraglichen Anspruch des Gräflichen Parks Bad Driburg auf den Selbstkostenerstattungspreis von monatlich 165.000 Euro / Monat gegenüber der Stadt Bad Driburg bestätigt", erklärt die Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff GmbH & Co. KG Holding am Mittwoch.

Die Stadt hatte außergerichtlich behauptet, sie dürfe aufgrund einer durchgeführten Preisprüfung nicht mehr als 129.000 Euro / Monat für die Zurverfügungstellung der gesamten Kureinrichtungen bezahlen. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.

Gräflicher Park hat einem Mediationsverfahren sofort zugestimmt

Dem vom Gericht im Anschluss vorgeschlagenen Mediationsverfahren hat Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff für den Gräflichen Park sofort zugestimmt. Die Prozessvertreter der Stadt machten eine Teilnahme an einer Mediation von der Entscheidung des Stadtrates hierzu abhängig.

Graf Oeynhausen zeigte sich über die fehlende Präsenz von Bürgermeister Deppe aufgrund der außerordentlichen Bedeutung des Urteils für die Stadt Bad Driburg verwundert. „Ich stehe auch in der Mediation weiterhin zu meinem Angebot, mit der Stadt einen 20 Jahre Generationenvertrag in Höhe des von der Bezirksregierung ermittelten Selbstkostenerstattungspreises von 165.000 Euro im Monat zu schließen“, so Graf Oeynhausen. „Der Selbstkostenerstattungspreis ist von der Bezirksregierung ausdrücklich genehmigt und bestätigt worden“, so Rechtsanwalt Hasso Werk für den Gräflichen Park. „Warum die Stadt eine andere Preisart – den Selbstkostenfestpreis – anwenden möchte, erschließt sich mir nicht. Juristisch war die Entscheidung des Gerichts keine Überraschung.“

Foto: UGOS

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