Bad Driburg (red). Das Landgericht Paderborn hat im Prozess um Rückerstattungen aus einem Projektsteuerungsvertrag entschieden, dass Graf Oeynhausen von jedweder Inanspruchnahme durch die Bilster Berg KG im Wesentlichen frei zu stellen ist.
Jetzt ist es amtlich: In der Auseinandersetzung zwischen dem Bilster Berg Drive Resort (BBDR KG) und der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff (UGOS) um einen Projektsteuerungsvertrag aus dem Jahr 2010 hat das Landgericht Paderborn am Freitag, den 19. November festgestellt, dass der Beklagte Rechtsanwalt sowie seine Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und einem Notar, 2/3 der Vergütung aus dem Projektsteuerungsvertrag an Graf Oeynhausen zu zahlen haben. Einen Eigenanteil muss der Graf „schlucken“, weil es ihm hätte klar sein sollen, dass seine damaligen Berater fachlich nicht in der Lage gewesen wären, die Sach- und Rechtslage kompetent und unabhängig zu bearbeiten, so das Gericht.
Eindeutiger Tenor des Urteils ist somit: Der Anwalt und seine Partner haften und nicht Graf Oeynhausen. Damit geht ein seit über zehn Jahren andauerndes Gerichtsverfahren zu Ende. Zuletzt hatte das Landgericht Göttingen dem amtierenden Geschäftsführer des Bilster Berg, Hans-Jürgen von Glasenapp, in einem Eilverfahren untersagt, weiterhin die unwahre Behauptung zu verbreiten, dass sich Marcus Graf von OeynhausenSierstorpff von der BBDR KG ohne zu fragen Geld aus der Kasse genommen oder selbst ausgezahlt hätte.
Verleumdung erwiesen
Spätestens mit dem jetzt verkündeten Urteil des Landgerichts Paderborn haben sich die durch von Glasenapp erhobenen Vorwürfe als eine strafrechtlich relevante Verleumdung entpuppt. „Für mich ist es das Wichtigste, dass nun endlich nachgewiesen ist, dass ich niemanden und schon gar nicht die Mitgesellschafter hinter das Licht geführt habe. Da die damaligen Berater in dem Prozess auch behauptet haben, sie seien nicht für mich tätig geworden, als der strittige Vertrag erstellt wurde, sondern für die Bilster Berg Gesellschaft, frage ich mich sowieso, wie ich denn jemanden hinter das Licht führen kann, der mir von seinem Anwalt einen Vertrag zur Unterschrift vorlegt“, so Graf Oeynhausen zu dem Urteil.
Rückzug der Treuhandgesellschaft wegen Interessenskonflikte am Bilster Berg gefordert
Die von den Gerichten bisher festgestellten Pflichtverletzungen des ehemaligen Anwalts von Graf Oeynhausen und heutigen Vertreter der ANGO Treuhandgesellschaft in Höxter, sieht Rechtsanwalt Hasso Werk aus Göttingen, der den Grafen in dem Regressprozess vertreten hat, für die nächste Bilster Berg Gesellschafterversammlung am Mittwoch, den 24. November 2021, mit großer Sorge. Schließlich hatte das Gericht im Rahmen der Vertragsgestaltung auch eine Überschreitung der Vertretungsmacht des Anwalts aufgezeigt. „Dass besagter Rechtsanwalt seit Jahren am Bilster Berg auf den Gesellschafterversammlungen noch immer die in den Büroräumen der Kanzlei Andree Rinke und Partner in Höxter ansässige ANGO Treuhandgesellschaft vertritt, ist ein drastischer und juristisch relevanter Interessenskonflikt“, so die Feststellung von Anwalt Werk, der rund 20 mittelständische Unternehmer von den 180 Gesellschaftern am Bilster Berg vertritt. „Diese Treuhandgesellschaft verhilft sehr bewusst, wie ich meine, immer wieder zu Mehrheiten gegen die Interessen von Graf Oeynhausen und meinen weiteren Mandanten auf Gesellschafterversammlungen am Bilster Berg.“ Man muss ganz sicher kein Jurist sein, um zu verstehen, dass dieser Interessenkonflikt Beschlüsse der Gesellschafterversammlung massiv angreifbar macht. Dem treten wir zukünftig konsequent weiter entgegen.“ Man könne für die Zukunft nur hoffen, dass sich die ehemaligen Berater vom Bilster Berg endgültig zurückziehen – einschließlich ihrer von einer ihrer Angestellten geleiteten Treuhandgesellschaft.
Foto: Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff (UGOS)