Brakel (red). In der Probezeit gilt für Fahranfänger nicht nur die 0,0-Promille-Grenze für Alkohol, sondern auch ein absolutes Drogenverbot. Dies musste ein 19-jähriger Fahranfänger aus Höxter am eigenen Leib erfahren. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Brakel stellten Polizeibeamte am Dienstag, 4. Februar, drogentypische Ausfallerscheinungen bei dem jungen Fahrer fest. Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet, um den Verdacht auf Drogenkonsum zu Überprüfen. Wichtig zu wissen: Der gesetzliche THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml, der für erfahrene Fahrer gilt, spielt in der Probezeit keine Rolle. Für Fahranfänger reicht bereits ein Nachweis von über 0,0 ng/ml THC im Blut, um Konsequenzen nach sich zu ziehen. Sollte das Ergebnis der Blutprobe einen positiven Wert zeigen, droht dem 19-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Polizei Höxter appelliert eindringlich: Drogen und Alkohol haben im Straßenverkehr nichts zu suchen - weder in der Probezeit noch danach. Verantwortung am Steuer bedeutet, nüchtern zu fahren und so die eigene Sicherheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.