Kreis Höxter (red). Auch für die Teilnahme an kommunalen Gremiensitzungen gilt seit Freitag, 20. August, die 3-G-Regel. Dies hat heute das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bekräftigt. Wenn der Inzidenzwert anhaltend über 35 liegt, wie dies derzeit landesweit der Fall ist, müssen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger vor der Teilnahme an einer Sitzung nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dies gilt auch für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses, die am Donnerstag, 26. August, um 17:30 Uhr in der Stadthalle in Höxter, Wallstraße 15, beginnt. Darauf weist der Kreis Höxter hin. Nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen, die teilnehmen möchten, benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt). Der entsprechende Nachweis ist vor der Sitzungsteilnahme vorzulegen. Während der gesamten Sitzung gilt dann an den Plätzen weder Abstands- noch Maskenpflicht.
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3-G-Regel gilt auch für Sitzungen kommunaler Gremien
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