Bad Driburg (red). Zur Jahreshauptversammlung des Werberings Bad Driburg am 26. August wird darauf hinweisen, dass nach den derzeit geltenden Regeln der Coronaschutzverordnung für die Teilnahme an Veranstaltungen und Versammlungen in Innenräumen der sogenannte 3G-Nachweis erforderlich ist. Eine Teilnahme ist nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet. Es wird darum gebeten, dieses zu beachten und einen entsprechenden Nachweis zur Immunisierung (vollständig geimpft oder genesen) oder ein negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests bereitzuhalten.
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Corona-Hinweise zur Jahreshauptversammlung des Werberings Bad Driburg
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