Brakel (r). Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen ist dem Rat der Stadt zugeleitet worden. Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Brakel mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 liegt gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, während der Dauer des Beratungsverfahrens öffentlich aus.
An Werktagen von Montag bis einschließlich Donnerstag kann der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen im Rathaus, Zimmer 30, von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Freitag, von 8.30 bis 12.30 Uhr, eingesehen werden. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige bis Montag, 29. Januar Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister (Fachbereich Zentrale Dienste, Finanzen) in 33034 Brakel, Rathaus, Zimmer 30, erheben. Über diese entscheidet der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.