Brakel (red). Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird und die Gebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren steigt.
Für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich
Die Beantragung und Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses sowie die Verlängerung eines noch gültigen Kinderreisepasses (jeweils für bzw. um ein Jahr) kann daher nur noch bis zum 31.12.2023 erfolgen. Für Reisen innerhalb der EU wird daher auch schon für Kinder unter 12 Jahren die Beantragung eines Personalausweises empfohlen, für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Ausstellung eines Personalausweises etwa drei Wochen, die eines Reisepasses etwa 4 Wochen benötigt.
Die Gebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren erhöht sich ab dem 01.01.2024 von 60,00 Euro auf 70,00 Euro.