Brakel (red). Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2018 – 30. September 2019 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2025. Die Eltern werden gebeten, ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Zeit vom 23.09. bis 27.09.2024, 30.09. bis 02.10.2024 und 07.10. bis 11.10.2024 anzumelden.
Die Anmeldungen werden zentral am Hauptstandort der Städt. Gemeinschaftsgrundschule (mit Teilstandort Hembsen) in Brakel, Klöckerstraße 25, entgegengenommen. Diese ist telefonisch unter der Rufnummer 05272/3603500 oder per E-Mail
Die Erziehungsberechtigten, deren Kind eine besondere Förderung benötigt, sollten frühzeitig mit der Grundschulleitung sprechen, um weitere Informationen über den Besuch einer Förderschule oder den gemeinsamen Unterricht zu erhalten. Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2019 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Eine vorzeitige Schulaufnahme ist bei der Schulleitung der Grundschule zu beantragen, die unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens über den Antrag entscheidet.