Höxter (red). Die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in verschiedenen Branchen zu weitgehenden Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung oder sogar zur zeitweisen behördlichen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. Trotz vielfältiger Lockerungen sind zahlreiche Unternehmen immer noch von Einschränkungen betroffen und geraten so in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Ziel der Corona-Überbrückungshilfe vom Bund und dem Land NRW ist es daher, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus besonders betroffenen Branchen für die Monate Juni bis August 2020 eine Liquiditätshilfe zu gewähren. Zeitlich schließt sich die neue Förderung an das Ende Mai ausgelaufene Corona-Soforthilfeprogramm an. Das neue Förderprogramm bietet finanzielle Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittlere Unternehmen bei hohem Corona-bedingten Umsatzausfall.
Eine Förderberechtigung wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Die neue Corona-Überbrückungshilfe kann nur über Steuerberater, Wirtschafts- oder Buchprüfer über ein bundeseinheitliches Online-Portal beantragt werden. Dieses wird ab dem 08.07.2020 freigeschaltet. GfW- Geschäftsführer Michael Stolte rät daher von Corona besonders betroffenen Unternehmen, Kontakt mit dem Steuerberater oder Buch- bzw. Wirtschaftsprüfer aufzunehmen.
„Da die Antragsfristen bereits am 31.08.2020 enden, sollten interessierte Unternehmen kurzfristig die individuellen Fördervoraussetzungen prüfen und die Antragsstellung einleiten“, so Stolte.
Das Land NRW hat eine Informationsseite mit FAQs zum neuen Förderprogramm geschaltet: www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe